11. Dezember 2017 Markenrecht: Abmahnung wegen Verwendung des Lederzeichens "Echtes Leder"

ACHTUNG: UNIC mahnt wegen Verwendung des Lederzeichens Händler in der Bundesrepublik Deutschland ab

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Ein von uns vertretenes großes deutsches Discount-Handelsunternehmen ist von der UNIC (Unione Nazionale Industria Conciaria = Italienischer Lederverband) wegen Markenverletzung abgemahnt worden, weil es in der Werbung für Schuhwaren das Zeichen benutzt hat.

Die UNIC ist Inhaberin der internationalen, auf die Bundesrepublik Deutschland erstreckten Marke (Registernummer WIPO 444357).

Das Zeichen wird in Deutschland von vielen Anbietern von Schuh- und Lederwaren auf den Produkten und in der Werbung benutzt, sodass für jeden Benutzer die Gefahr einer Abmahnung und eines gerichtlichen Verkaufsverbotes besteht, solange die Marke noch nicht gelöscht ist.

Bislang hat noch niemand diese Marke mit einem Löschungsantrag bzw. einer Löschungsklage angegriffen.

Falls Verwender eine Abmahnung erhalten, raten wir dringend, einen auf Markenrecht bzw. im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes spezialisierten Anwalt aufzusuchen und keinesfalls sofort die Unterlassungsverpflichtungserklärung, die von den deutschen Anwälten der UNIC gefordert wird, abzugeben.

Falls Sie Fragen zu diesem Artikel haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

Wir helfen Ihnen schnell und kompetent.

Ihr Ansprechpartner für weitere Fragen ist:

Rechtsanwalt Manfred Wagner

WAGNER Rechtsanwälte webvocat® - Small.Different.Better

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